Informationen zu osteopathischen Behandlungen
Kostenerstattung
Erstattung von osteopathischen Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen
Seit dem 01.01.2012 hat die Techniker KK als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland einen Meilenstein im Bezug auf Kostenerstattung in der Osteopathie gelegt. Im Zuge dessen haben weitere gesetzliche Krankenkassen sich ein Beispiel daran genommen und ebenfalls ihren Leistungskatalog diesbezüglich ausgedehnt. Schauen Sie bitte auf der Internetseite des Bundesverband Osteopathie e.V., ob auch ihre Krankenkasse dazu gehört.
First-Contact-Practitioner Status
Hinweis zum Delegationsverfahren
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in Deutschland osteopathische Behandlungen nur von Ärzten oder Heilpraktikern als “First-Contact-Practitioner” durchgeführt werden dürfen. Osteopathen, die diesen Status nicht innehaben, dürfen nur im Delegationsverfahren, d.h. auf Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers, die osteopathische Therapie ausüben.